
Mit der ab 24. November 2021 geltenden 3G-Regelung dürfen Fahrgäste den Öffentlichen Personennahverkehr nur noch nutzen, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Ein Schülerausweis sollte entsprechend stets mitgeführt werden.
Fahrgäste, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test mit sich führen. Dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden zurückliegen.
Bild: Omnibus Morath GmbH & Co. KG
Kommentar hinzufügen
Kommentare