
14.04.2022
Maskentragepflicht in Deutschland
In Baden-Württemberg wurde zum 3. April die 3-G-Nachweispflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben sowie die Maskentragepflicht gelockert. Seither ist neben dem Tragen einer FFP2-Maske auch wieder das fachgerechte Tragen einer medizinischen Maske erlaubt. An ÖPNV-Haltestellen im Freien entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann.
Maskentragepflicht in der Schweiz
Die Maskenpflicht wurde zum 1. April 2022 aufgehoben. Damit fällt die letzte Maßnahme im öffentlichen Verkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Selbstverständlich steht es unseren Fahrgästen frei, weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Weitere Informationen unter: sbb-deutschland.de/corona
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